Tinnitus-Diagnose und -Untersuchung
Wie wird ein Tinnitus diagnostiziert? Erfahren Sie hier mehr über die vers…
Kinder und Jugendliche mit Schwerhörigkeit sind häufig auf Hörgeräte, Therapien und regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen. Für Familien entstehen dadurch oft zusätzliche Kosten. Ist ein Kind aufgrund einer Behinderung dauerhaft nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kann Kindergeld auch über das 18. und 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche finanziellen Hilfen Familien nutzen können.
Kinder mit Schwerhörigkeit sind häufig auf Hörgeräte angewiesen, um ihre Hörentwicklung, Kommunikation und Teilhabe im Alltag zu unterstützen. Die Versorgung mit Hörgeräten kann für Familien jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in der Regel die Kosten einer medizinisch notwendigen Basisversorgung. Je nach Hörgerät, Zusatzfunktionen und individueller Versicherungssituation können weitere Kosten entstehen. Neben der Hörgeräteversorgung stehen Familien mit Kindern mit Behinderung auch weitere finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Behindertenpauschbetrag oder Pflegeleistungen zur Verfügung.
Eltern haben auch nach dem 18. Geburtstag ihres Kindes Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Dies gilt zeitlich unbegrenzt, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Maßgeblich ist laut Bundesagentur für Arbeit, dass das Kind seinen notwendigen Lebensbedarf nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken kann.
Der notwendige Lebensbedarf setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Zum allgemeinen Lebensbedarf gehören beispielsweise Kosten für Wohnen, Ernährung und Kleidung. Hinzu kommen behinderungsbedingte Ausgaben, die je nach Situation unterschiedlich hoch ausfallen. Bei Kindern mit Schwerhörigkeit können dazu unter anderem Hörgeräte, Batterien oder Akkus, Zubehör, Reparaturen, Hörtherapien sowie Fahrtkosten zu Fachärzten oder Hörakustikern gehören. Übersteigen die eigenen finanziellen Mittel des Kindes diesen Gesamtbedarf nicht, kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat und Kind. Im Jahr 2025 lag das Kindergeld noch bei 255 € pro Monat. Auf Antrag kann die Leistung auch direkt an ein volljähriges Kind ausgezahlt werden.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Kindergeld ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Befindet sich das Kind in einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung, kann der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Für arbeitslose Kinder ist ein Bezug in der Regel bis zum 21. Lebensjahr möglich.
Für Kinder mit einer Hörbehinderung oder einer anderen anerkannten Behinderung gelten besondere Regelungen. Ist die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten und kann das Kind aufgrund der Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, besteht der Anspruch auf Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Dies kann Familien dabei unterstützen, laufende Ausgaben für Hörgeräte, Zubehör, Therapien oder andere notwendige Hilfsmittel langfristig zu finanzieren.
Für den Antrag auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr müssen Sie die Behinderung Ihres Kindes nachweisen. In vielen Fällen genügt hierfür der Schwerbehindertenausweis. Alternativ können auch ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, ein Bescheid über eine behinderungsbedingte Rente, ein Pflegebescheid oder ein ärztliches Gutachten anerkannt werden.
Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Er kann schriftlich oder online eingereicht werden. Neben dem eigentlichen Antrag sind in der Regel die Anlage Kind sowie, bei volljährigen Kindern, weitere Nachweise erforderlich. Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
Neben dem Kindergeld können Familien weitere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören der Behindertenpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag sowie, bei anerkanntem Pflegegrad, Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach persönlicher Situation können diese Leistungen miteinander kombiniert werden und Familien langfristig entlasten.