Tinnitus-Diagnose und -Untersuchung
Wie wird ein Tinnitus diagnostiziert? Erfahren Sie hier mehr über die vers…
Ein unversorgter Hörverlust betrifft das gesamte Nervensystem. Bleiben akustische Reize über einen längeren Zeitraum aus, droht eine Gehirnatrophie durch Reizdeprivation – bestimmte Gehirnareale schrumpfen regelrecht, da sie nicht mehr gefordert werden. Dies beeinträchtigt insbesondere das Kurzzeitgedächtnis und die allgemeine Konzentrationsfähigkeit im Alltag.
Zudem ist der Einfluss von Schwerhörigkeit auf die Psyche nicht zu unterschätzen. Betroffene meiden häufig Gespräche, was schleichend zu sozialer Isolation bei Schwerhörigkeit und zu einer tiefen Einsamkeit im Alter führen kann. Die psychische Belastung durch die erschwerte Kommunikation begünstigt nachweislich eine ernsthafte Depression durch Hörverlust.
In über 600 Fachgeschäften in Städten wie München, Düsseldorf oder Hamburg zeigen unsere Experten in den Fachgeschäften täglich, dass die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte der wirksamste Schutz für die geistige Vitalität ist.
Die moderne Forschung belegt, dass eine rechtzeitige Hörgeräteversorgung für die Demenzprävention empfehlenswert ist. Doch nur ein individuell angepasstes Hörgerät, das von einem qualifizierten Hörakustiker in einem spezialisierten Fachgeschäft auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird, kann den komplexen Reizbedarf des Gehirns präzise abdecken und so Schwerhörigkeit und Demenz entgegenwirken.
In Deutschland wird dieser Weg zu besserem Hören von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell stark gefördert. Eine Basisversorgung zum Nulltarif* bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse einen festen Zuschuss von bis zu ca. 700 € pro Ohr für Basisgeräte zahlt (exklusive der gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Gerät). Hierfür ist eine offizielle Verordnung (HNO-Verordnung) von einem HNO-Arzt erforderlich. Alternativ können Sie sich für modernere, fast unsichtbare Hörgeräte entscheiden, den Krankenkassenzuschuss anrechnen lassen und lediglich die verbleibende Differenz selbst tragen. Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung.
** Eigenanteil i. H. v. EUR 0,- pro Gerät gilt für gesetzl. Krankenversicherte mit Versorgungsanspruch aufgrund ärztl. Verordnung (jeweils zzgl. 10,- € pro Gerät aufgrund gesetzl. Zuzahlungspflicht). Angebot gilt nicht für privat Krankenversicherte und Selbstzahlende, deren Zuzahlungspflichten sich individualvertraglich ergeben und daher abweichend sein können.