Erklärung zur Barrierefreiheit
im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882.
Einleitung
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Sie können über die Startseite auf unserer Website in wenigen Schritten einen Termin bei Ihrem Akustiker buchen. Geben Sie zunächst bitte über das Drop-Down-Menü an, welche Art von Beratung Sie wünschen. Geben sie dann Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort an und klicken sie auf „Termin vereinbaren“. Im Anschluss werden Ihnen die freien Termine in nahegelegenen Amplifon-Fachgeschäften angezeigt. Klicken Sie auf den von Ihnen gewünschten Termin, füllen Sie Ihre Kontaktdaten aus und klicken Sie auf „bestätigen und Termin buchen."
Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen: Unterstützende Maßnahmen
Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
- Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern
- Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (keine Grafik oder Bild)
- Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
- Ohne Verlust von Inhalt anpassbare Zeichen- und Zeilenabstände sowie Textgröße
- Alternativtexte für Bilder
- verständliche Beschriftungen und Erklärungen (insb. bei Formularen)
- Hinweise auf Eingabefehler in Textform
- Textliche Identifizierung von Pflichtfeldern (z.B. per Sternchen)
Feedback und Kontaktinformationen
Sie können alle Fälle melden, in denen Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte der Website haben oder Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen sind.
Die Meldung kann per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: accessibility@amplifon.com
Bitte geben Sie in der E-Mail, wenn möglich, Folgendes an:
- Vor- und Nachname;
- Adresse der Webseite oder der Bereiche der Website oder des Kundenbereichs, die Gegenstand der Meldung sind;
- Klare und präzise Beschreibung des aufgetretenen Problems;
- Verwendete Tools (Betriebssystem, Browser, assistive Technologien).
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Ihre Anfragen und Informationen werden von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Internet: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen
Schlichtungsstelle und -verfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Wirtschaftsakteuren des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de