Das zahlt die Krankenkasse
Seit dem 1. November 2013 sind die Krankenkassenzuzahlungen für Hörgeräte kräftig gestiegen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die sogenannte „Mindestanforderung“ an Hörgeräte deutlich angehoben, die die technische Leistungsfähigkeit der Hörgeräte definiert. Anders gesagt: Heute bezuschussen die Krankenkassen Hörgeräte mit weitaus leistungsfähigerer Technik, als dies früher der Fall war. In der Regel haben Sie alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät, manche Krankenkassen übernehmen die Kosten bereits früher. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse; auch Ihr Hörakustiker berät Sie gerne.