Der Vorteil einer Hörgeräteversicherung ist eindeutig die Kostenübernahme im Schadensfall. Sie greift bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungen durch versehentliches Fallenlassen und Schäden durch Feuchtigkeit. Da der Eigenanteil an den Hörgerätekosten im Durchschnitt bei über 1.000 € liegt, lohnt sich eine entsprechende Versicherung in den meisten Fällen. Bevor Sie diese jedoch abschließen, sollten Sie den Wert Ihres Hörgerätes in Relation zu den Versicherungskosten stellen und sich außerdem überlegen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall tatsächlich ist.
Mit einer
Kostenübernahme der Krankenkasse kann bei einem Schadensfall der Hörgeräte nicht gerechnet werden. Allerdings greift die speziellere Hörgeräteversicherung abhängig vom Leistungsumfang und dem jeweiligen Anbieter bei verschiedenen Schadensfällen. Die Höhe des Beitrags wird auf Grundlage der Schadensursache berechnet. Prinzipielle Ursachen für einen Schaden können zum Beispiel Schweiß und Wasser sein, unsachgemäße Behandlung oder fallen lassen der Geräte, Haustiere, Diebstahl und
Verlust der Geräte.
Oft stellt sich die Frage, ob Hörgeräte über die Hausratsversicherung mitversichert sind. Diese Frage kann nicht generell mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden, da es immer auf die bestimmte Situation ankommt, die zum Verlust des Hörgerätes bzw. zum Schaden am Hörgerät führt. Allgemein ist ein Hörgerät Bestandteil des Hausrats und somit im Fall eines Schadens durch Feuer, Brand oder Diebstahl durch die Hausratsversicherung mitversichert. Befinden sich die Hörgeräte zu dem Zeitpunkt jedoch nicht im Haus, übernimmt die Hausratsversicherung keine Kosten. Ausgenommen sind nur wenige Szenarien, die möglicherweise durch einen zusätzlichen Baustein in die Hausratversicherung eingefügt sind. Die Hausratversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf, die zum Beispiel durch das Verlieren oder „Liegenlassen“ entstehen.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags für eine Hörgeräteversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Hauptsächlich ist der Wert der Hörgeräte, sowie der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung entscheidend, um die Höhe der Versicherungsprämie zu bestimmen. Zusätzlich spielt die Selbstbeteiligung eine Rolle, die außerdem Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat. Grundsätzlich gilt, dass diese mit steigender Selbstbeteiligung sinkt. Experten empfehlen eine Selbstbeteiligung von 25 bis 35 % des Anschaffungswertes zu wählen. Eine Hörgeräteversicherung für Kinder und Senioren über 80 oder 85 Jahre ist allerdings um bis zu 50 % teurer. Es gibt außerdem Hörgeräteversicherungen, bei denen lediglich ein einmaliger Betrag gezahlt wird, aber auch solche, die monatliche oder jährliche Beitragszahlungen vorsehen.
Bei einem Vertragsabschluss achten Sie darauf, ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung handelt und ob die Versicherungslaufzeit beschränkt ist oder nicht. Beachten Sie außerdem, ob die Versicherung im Schadensfall den Anschaffungs- oder Zeitwert der Hörgeräte bezahlt. Klären Sie, ob ein bestimmter Kostenanteil in Form einer Selbstbeteiligung bezahlt werden muss und wenn ja, wie hoch dieser Anteil ist.