Möchten Sie wissen, inwiefern Ihre Krankenkasse Sie bei der Finanzierung Ihrer Hörhilfe unterstützen kann?
Die Hörgeräte-Technik wird immer moderner und bedeutsamer für den Alltag vieler Menschen. Hörprobleme sind ab einer bestimmten Hörminderung eine gesundheitliche Einschränkung und damit ein Fall für die Krankenkasse. Dies hinterlässt die Frage, inwieweit Krankenkassen die Kosten der Hörgeräte übernehmen?
Die gesetzlichen Hörgeräte-Preise variieren zwischen 0* und ca. 2600 Euro. Hörgeräte werden von den gesetzlichen Kassen für zwei Geräte mit bis zu 1.370 Euro bezuschusst. Wenn Sie sich für ein Gerät entscheiden, dessen Preis die Zuzahlung der Krankenkasse überschreitet, zahlen Sie die Differenz selbst. Das bedeutet, dass viele Modelle komplett von der Krankenkasse gedeckt werden und Sie sich lediglich mit 10 Euro pro Gerät beteiligen müssen.
Die Hörgeräte-Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel abhängig von einer Verordnung durch Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Generell haben Patienten nach der Erstversorgung alle 6 Jahre wieder Anspruch auf ein neues Hörgerät. amplifon.com/de/amplifon-blog/wie-oft-zahlt-die-krankenkasse-hoergeraete
Hat Ihnen Ihr HNO-Arzt eine Hörgeräteverordnung ausgestellt, kommen Sie damit in eine Amplifon-Filiale in Ihrer Nähe. Ihr Amplifon-Hörgeräteakustiker kümmert sich dann um die Kostenübernahme der Hörgeräte durch Ihre Krankenkasse.
Krankenkasse bedeutet hier immer gesetzliche Krankenkasse. Die Zuzahlungen für Hörgeräte sind nicht bei allen Kassen gleich und variieren bei den Gesetzlichen zwischen 685 (z. B. Zuzahlung Hörgeräte AOK) und ca. 719 Euro (z. B. BKK Pfalz).
Hier gilt: Entscheiden Sie sich für ein aufzahlungsfreies Modell, werden die Hörgeräte von der Krankenkasse bezahlt. Entscheiden Sie sich für ein teureres, aufzahlungspflichtiges Modell, zahlt die Krankenkasse zwischen 650 und 719 Euro pro Gerät dazu – den Rest übernehmen Sie. Dazu muss angemerkt werden, dass die aufzahlungsfreien Hörgeräte bei Amplifon digitale Marken-Geräte mit einer sehr guten Hörleistung sind.
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht unserer Preisklassen.
Die Krankenkasse übernimmt:
Insgesamt beläuft sich die Zuzahlung der Krankenkasse bei Hörgeräten für beide Ohren auf ca. 1370 Euro (Angaben Techniker Krankenkasse Hörgeräte).
Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät mit mehr Frequenzen, das besonders klein ist und über Bluetooth mit dem TV-Gerät oder dem Mobiltelefon verbunden werden kann (2-Sterne-Hörgeräte-Kategorie), dann sind die Kosten höher.
Mit jeder weiteren Kategorie (3-5 Sterne-Kategorie) bieten die Geräte mehr technische Features und höheren Hörkomfort. Die Zuzahlung der Kasse bleibt immer gleich.
Sie entscheiden, welches Hörgerät. Sie möchten. In der Regel stehen mehrere Modelle in der Preisklasse zur Auswahl, die komplett durch die Zuzahlung der Krankenkasse (Hörgeräte-Zuzahlung) gedeckt sind. Wenn man von der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro absieht, sind es dann also tatsächlich Hörgeräte zum Nulltarif.
Aber man muss sich gut beraten lassen und die verschiedenen Modelle vergleichen. Die Zuzahlung bei Hörgeräten ist zwar immer ähnlich, trotzdem haben Sie die Möglichkeit, das bestmögliche Modell auszusuchen. Für die aufzahlungsfreien Hörgeräte stehen bei Amplifon mehrere digitale Geräte zur Auswahl. Fragen Sie Ihren Amplifon-Hörakustiker.
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