In der Regel haben Sie alle 6 Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät – teilweise auch schon früher, dies ist jedoch abhängig von den Leistungen Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich und lassen Sie sich gern von uns dabei unterstützen.
Wichtig sind ebenfalls regelmäßige (und natürlich kostenlose) Hörtests, damit eine evtl. vorliegende weitere Hörminderung rechtzeitig festgestellt und Ihr Hörsystem darauf angepasst werden kann!