Amplifon bietet Ihnen Hörgeräte zum Nulltarif, wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine ärztliche Verordnung haben. Unsere Kassenhörgeräte verbinden moderne Digitaltechnik mit individuellem Tragekomfort. Sie werden von erfahrenen Hörakustikern persönlich angepasst und begleitet.
Nulltarif-Hörgeräte sind Hörsysteme, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und ein Gerät, das den Festbetrag nicht überschreitet. Für gesetzlich Versicherte entstehen damit keine Zuzahlungen.
Die Grundversorgung umfasst moderne Digitaltechnik mit zuverlässiger Verstärkung, Mehrkanal-Verarbeitung, Störgeräuschdämpfung und Rückkopplungsunterdrückung. Bei Amplifon erhalten Sie zusätzlich eine ausführliche Beratung, Messungen am Ohr und regelmäßige Kontrolltermine.
Der Unterschied zu Komfort- und Premiumgeräten liegt im erweiterten Funktionsumfang, etwa bei Automatikprogrammen, Bluetooth-Anbindung oder besonders kleinen Bauformen. Nulltarif-Hörgeräte decken die wesentlichen Alltagsanforderungen zuverlässig ab.
Amplifon bietet eine sorgfältig ausgewählte Palette von Nulltarif-Hörgeräten in verschiedenen Bauformen an. So passt Ihre Versorgung genau zu Ihrem Hörprofil und Ihrem Alltag. Diese Kassenhörgeräte sind robust, alltagstauglich und erfüllen alle Anforderungen der Festbetragsversorgung.
Hinter-dem-Ohr-Geräte (BTE) bieten robuste Leistung und einfache Bedienung. Sie eignen sich für viele Arten von Hörverlust.
Ex-Hörer-Geräte (RIC) sind dezenter gebaut und liefern ein natürliches Klangbild bei angenehmem Tragekomfort.
Typische Funktionen sind Mehrkanal-Signalverarbeitung für klare Sprache, Störgeräuschdämpfung, Rückkopplungsunterdrückung und verschiedene, manuelle Hörprogramme für Gespräche, ruhige Umgebungen oder belebte Räume. Dazu kommen diskrete Gehäusefarben und individuell angepasste Ohrpassstücke.
Bei Amplifon profitieren Sie von einer strukturierten Erstanpassung, Messungen am Ohr für optimale Verstärkung und langlebigen Bauteilen.
Nulltarif-Hörgeräte eignen sich für Erwachsene mit ärztlich bestätigtem Hörverlust, die eine zuverlässige Versorgung ohne Zuzahlung wünschen. Sie helfen besonders in Alltagssituationen wie Gesprächen in ruhiger oder moderat belebter Umgebung, beim Fernsehen oder am Telefon.
Wer eine einfache Handhabung bevorzugt, profitiert von der intuitiven Bedienung und robusten Bauweise der Nulltarif Hörgeräte.
Unsere Hörakustiker passen Verstärkung, Klang und Programme individuell an. Sie wählen geeignete Ohrpassstücke und optimieren die Einstellungen auf Basis Ihrer persönlichen Erfahrungen im Alltag.
Ja, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Gerät die Festbetragskriterien erfüllt. Amplifon unterstützt Sie bei jedem Schritt.
Der Ablauf ist einfach: Zuerst stellt der HNO-Arzt den Hörverlust fest und stellt eine Verordnung aus. Dann kommen Sie zu Amplifon zur Beratung und probieren passende Nulltarif-Modelle aus. Erfüllt das Gerät die Anforderungen, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind eine gültige Verordnung vom HNO-Arzt, ein versorgungsrelevanter Hörverlust gemäß Richtlinien und die Auswahl eines Geräts innerhalb des Festbetrags. Bei Erstversorgungen übernehmen die Kassen in der Regel die Kosten für ein Hörgerätepaar, wenn es medizinisch notwendig ist.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig einen HNO-Termin, bringen Sie die Verordnung zur Beratung mit und nutzen Sie die Testphase. Unser Team klärt die Kostendeckung und beantwortet Ihre Fragen.
Nicht jeder Versicherte kann Hörgeräte zum Nulltarif erhalten. Folgende Situationen können dazu führen, dass eine Zuzahlung erforderlich wird:
Eine Zuzahlung wird nötig, wenn Sie ein Hörgerät wählen, das über dem Festbetrag liegt. Das betrifft Modelle mit erweiterten Funktionen wie Bluetooth, Akku-Technik, besonders kleinen Bauformen oder automatischer Situationserkennung. Diese Zusatzfunktionen sind nicht im Festbetrag enthalten. Auch ohne gültige Verordnung vom HNO-Arzt ist keine Kassenleistung möglich.
Weitere Einschränkungen gelten bei Zweitversorgungen innerhalb von sechs Jahren, wenn kein medizinischer Grund für einen vorzeitigen Austausch vorliegt. Bei einseitigem Hörverlust wird nur ein Gerät von der Kasse übernommen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei Amplifon beraten. Wir prüfen gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen alle Optionen, ob mit oder ohne Zuzahlung.
Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Tarif und individuellem Versicherungsvertrag werden die Kosten vollständig, anteilig oder bis zu einem festgelegten Höchstbetrag erstattet.
Grundsätzlich ist auch bei privat Versicherten eine Nulltarif-Versorgung für Hörgeräte möglich. Ob diese ohne Zuzahlung realisierbar ist, hängt jedoch von den vereinbarten Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung sowie von der Auswahl des Hörgeräts ab.
Viele Tarife der PKV bieten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung häufig umfangreichere Leistungen für moderne Hörgeräte. Dadurch profitieren Versicherte oft von einer größeren Auswahl an hochwertigen Hörsystemen, innovativer Technik und zusätzlichen Komfortfunktionen..
Unser Tipp: Klären Sie vor der Versorgung die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einem Kostenvoranschlag und allen notwendigen Unterlagen.
Nein. Wenn die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt, zahlen Sie nichts für das Hörgerät selbst.
Für gesetzlich Krankenversicherte mit einer ärztlichen Verordnung entstehen für die Hörgeräte selbst keine Kosten, sofern ein Nulltarif‑Gerät im Rahmen des bestehenden Versorgungsanspruchs gewählt wird.
Lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Gerät ist zu leisten.
Freiwillige Zusatzleistungen oder höherwertige Modelle werden vorher transparent erklärt.
Vereinbaren Sie einen Termin in einem Amplifon Fachgeschäft in Ihrer Nähe. Gemeinsam prüfen wir Ihre Verordnung, besprechen Ihre Hörziele und testen passende Nulltarif-Hörgeräte. Unsere Hörakustiker sorgen dafür, dass Sie eine passgenaue Lösung erhalten, die zu Ihrem Alltag passt. Ohne Zuzahlung, medizinisch fundiert und mit Fokus auf Ihre Hörqualität.
* Eigenanteil i. H. v. EUR 0,- pro Gerät gilt für gesetzl. Krankenversicherte mit Versorgungsanspruch aufgrund ärztl. Verordnung (jeweils zzgl. 10,- € pro Gerät aufgrund gesetzl. Zuzahlungspflicht). Angebot gilt nicht für privat Krankenversicherte und Selbstzahlende, deren Zuzahlungspflichten sich individualvertraglich ergeben und daher abweichend sein können.