Neuheitenwochen bei Amplifon: Testen Sie unsere innovativsten Hörgeräte! Jetzt Neuheiten entdecken

Kostenbeteiligung an Hörgeräten

Welche Hörgerätekosten werden übernommen?

AHV und IV: Was zahlt die Sozialversicherung?

Ein modernes Hörgerät muss nicht teuer sein. Dank der Kostenbeteiligung von AHV und IV können die Kosten je nach individueller Situation deutlich reduziert werden. Bei Basismodellen kann der Zuschuss einen grossen Teil des Kaufpreises abdecken – bei der IV ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich.

Entscheiden Sie sich für ein höherpreisiges Modell, wird der Beitrag der Sozialversicherung direkt vom Kaufpreis abgezogen. Die verbleibenden Kosten werden individuell berechnet.

Frau verabschiedet sich vom Audiologen ohne Kittel in einem Amplifon-Geschäft.

AHV & IV: Persönliche Beratung inklusive

Unsere Hörakustiker informieren Sie gerne über Ihre persönlichen Ansprüche, unterstützen Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und helfen Ihnen auch bei der Terminvereinbarung mit einem HNO-Arzt.

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IV-Kostenbeteiligung an Hörgeräten

Die IV unterstützt Personen vor dem AHV-Rentenalter bei der Anschaffung eines Hörgeräts.

Kostenbeitrag Hörgerät:

  • Monaural (1 Hörgerät): CHF 840.–
  • Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1’650.–

Batterie:

  • CHF 40.– pro Hörgerät / Jahr

Reparaturen (ab 2. Jahr):

  • Elektronikschäden: CHF 200.– / Jahr 
  • Andere Schäden: CHF 130.– / Jahr

Voraussetzungen:

  • ärztliche Erstabklärung beim HNO
  • mindestens 20 % Hörverlust

Anspruch und Erneuerung:

Die Kostenbeteiligung der IV kann in der Regel alle 6 Jahre erneut geltend gemacht werden.

AHV-Kostenbeteiligung an Hörgeräten

Die AHV unterstützt Personen im Rentenalter bei der Anschaffung eines Hörgeräts.

Kostenbeitrag Hörgerät:

  • Monaural (1 Hörgerät): CHF 630.–
  • Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1’237.50

Batterien: 

  • Keine Kostenübernahme

Reparaturen: 

  • Keine Kostenübernahme

Voraussetzungen:

  • ärztliche Erstabklärung beim HNO
  • mindestens 35 % Hörverlust

Anspruch und Erneuerung:

Die Kostenbeteiligung der AHV kann in der Regel alle 5 Jahre erneut geltend gemacht werden.

Habe ich Anrecht auf eine Kostenübernahme?

Ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme haben, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.

AHV

IV

AHV

Kriterien der AHV

Sie haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag der AHV, wenn:

  • Der Hörverlust mindestens 35 % beträgt
  • Sie in der Schweiz wohnen
  • Ein ärztlich festgestelltes Hörproblem vorliegt
  • Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen oder das Rentenalter erreicht haben

Der Anspruch kann in der Regel alle 5 Jahre geltend gemacht werden.

In bestimmten Fällen können auch externe Teile von implantierbaren oder knochenverankerten Hörsystemen (z. B. Cochlea Implantate, BAHA, Soundbridge) unterstützt werden, wenn diese medizinisch notwendig sind.

IV

Kriterien der IV

Sie haben Anspruch auf Leistungen der IV, wenn:

  • Der Hörverlust mindestens 20 % beträgt
  • Sie in der Schweiz wohnen
  • Das AHV-Alter noch nicht erreicht ist
  • Ein ärztlich festgestelltes Hörproblem vorliegt

Ohne diese Abklärung können keine Beiträge ausbezahlt werden.

Ihre Beratung bei Amplifon – Schritt für Schritt

Umfassender und kostenloser Hörtest
Umfassender und kostenloser Hörtest
Unsere Spezialisten testen Ihr Gehör in verschiedenen Situationen.
Persönliche Beratung
Persönliche Beratung
Gemeinsam finden wir das passende Hörgerät für Ihre Bedürfnisse.
Prüfung Ihrer Ansprüche
Prüfung Ihrer Ansprüche
Wir prüfen mit Ihnen Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.

Wichtige Dokumente der Sozialversicherungen

Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter und Anmeldeformulare von AHV und IV. Die Formulare können bequem online ausgefüllt werden oder sind in allen Amplifon Fachgeschäften erhältlich:

Zum AHV online Formular

Zum IV online Formular

Merkblatt der AHV

Alle Informationen zur Kostenbeteiligung der AHV beim Kauf eines Hörgerätes.

Herunterladen
Datei: PDF
Grösse: 0.6 mb

Merkblatt der IV

Alle Informationen zur Kostenbeteiligung der IV beim Kauf eines Hörgerätes.

Herunterladen
Datei: PDF
Grösse: 0.59 mb

Häufige Fragen

Entdecken Sie alle Antworten auf Ihre Fragen oder kontaktieren Sie die nächstgelegene  Amplifon-Filiale. Unser Team berät Sie gerne.

Wie viel kosten Hörgeräte?

Hörgeräte gibt es in verschiedenen Preisstufen und Leistungsklassen. Da jeder Mensch anders hört und ein individuelles Hörsystem benötigt, wird Ihnen in der Beratung das geeignete Hörgerät für Ihre Erwartungen und Bedürfnisse empfohlen. Der Preis für ein Hörgerät beginnt bei CHF 300.- pro Stück.  

Können Hörgeräte vollständig übernommen werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Das Nulltarif-Hörgerät wird vollständig von der IV übernommen, sodass für Sie keine Kosten entstehen. Voraussetzung ist ein entsprechendes ärztliches Gutachten. Unsere Hörakustiker beraten Sie gerne kostenlos und unterstützen Sie beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Bei Amplifon ist der Hörtest und die Beratung kostenlos.

Nach dem unverbindlichen Test entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie sich gegen die Geräte entscheiden.

Der Preis Ihrer Hörgeräte richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und wird Ihnen von Ihrem Hörakustiker jederzeit klar und transparent kommuniziert.

Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Zusatzversicherungen der Krankenkassen können sich ebenfalls an den Kosten für Hörgeräte beteiligen. Die Höhe der Leistungen hängt von Ihrer individuellen Versicherung ab und variiert je nach Police.  Es lohnt sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob Zuschüsse an Hörgeräte bezahlt werden.

Ist es möglich, die Hörgeräte vor dem Kauf zu testen?

Ja, bei Amplifon können Sie Ihre neuen Hörgeräte unverbindlich zu Hause testen, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden.

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