Das Nulltarif-Hörgerät wurde entwickelt, um Menschen mit leichtem bis schwerem Hörverlust eine einfache, zuverlässige und erschwingliche Lösung zu bieten. Im Mittelpunkt stehen das Wesentliche: gute Klangqualität, eine intuitive Bedienung und moderne Funktionen.
Dieses Hörgerät ist bei Amplifon ab CHF 0.– erhältlich, ohne Eigenkosten. Vorbehaltlich eines ärztlichen Attests übernimmt die Invalidenversicherung den Kaufpreis vollständig.
Unser Nulltarif-Hörgerät wiegt nur wenige Gramm und ist dadurch besonders angenehm zu tragen. Die massgefertigten Ohrpassstücke sitzen im Gehörgang und sorgen für maximalen Hörkomfort.
Diese Hörgeräte sind zudem sehr einfach zu bedienen. Ihr Hörakustiker erklärt Ihnen, wie Sie die Lautstärke Ihres Geräts mithilfe eines kleinen Knopfes einstellen und anpassen können. Das Gerät verfügt ausserdem über ein Batteriefach für einen schnellen Batteriewechsel.
Unsere Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte der Einstiegsklasse verbinden Diskretion mit moderner Technologie. Ab CHF 300.– erhältlich, werden sie vollständig von der IV übernommen – ohne Kosten für Sie. Unsere Hörakustiker begleiten Sie gerne bei den notwendigen Schritten im Rahmen einer kostenlosen Beratung.
Entdecken Sie selbst, was unsere Hörlösung für Ihr Gehör bewirken kann. Testen Sie das Nulltarif-Hörgerät unverbindlich bei sich zu Hause.
Um von einer Kostenübernahme durch die IV zu profitieren, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Hörakustiker gerne zur Verfügung.
Die IV und die AHV bezahlen einen fixen Pauschalbetrag, ungeachtet der effektiven Kosten für die Hörgeräteversorgung. Der wesentliche Unterschied liegt in den Anspruchsvoraussetzungen sowie in der Höhe der Kostenbeteiligung.
Bei einem gesamten Hörverlust von minimum 20% übernimmt die IV CHF 840.– für ein Hörgerät und CHF 1'650.– für zwei Hörgeräte. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die IV zudem die Kosten für ausgewählte Basis-Hörgeräte vollständig.
Die AHV beteiligt sich bei einer Erstversorgung mit Hörgeräten für Personen ab dem Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) und ab einem gesamten Hörverlust von 35%. Sie übernimmt 75% der IV-Pauschale, also CHF 630.– für ein Hörgerät bzw. CHF 1'237.50 für zwei Hörgeräte. Die AHV übernimmt einen Teil der Kosten für Hörgeräte.