Bezahlen Sie CHF 0.- für Ihre Hörgeräte


Kostenbeteiligung an Hörgeräten
Ob die AHV & IV einen Teil rückerstatten, hängt von einem ärztlichen Gutachten ab. Unsere erfahrenen Hörgeräteakustiker können Ihnen nach einem kostenlosen Hörtest aufzeigen, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben.
Wie hoch ist der Pauschalbeitrag bei der IV?
IV-Kostenbeteiligung
Der Pauschalbeitrag der IV beträgt folgendermassen:
Monaural (1 Hörgerät): CHF 840.–
Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1'650.–
Die IV deckt mit ihren Beiträgen den vollen Preis von Hörgeräte der Basisklasse ab. Sie müssen somit nichts für Ihre Hörgeräte der Basisklasse bezahlen.
Sie haben alle 6 Jahre Anrecht auf eine erneute Kostenübernahme beim Kauf von neuen Hörgeräten.
Wie hoch ist der Pauschalbeitrag bei der AHV?
AHV-Kostenbeteiligung
So viel zahlt die AHV beim Kauf von Hörgeräten:
Monaural (1 Hörgerät): CHF 630.–
Binaural (2 Hörgeräte): CHF 1'237.50
Wenn Sie über die AHV versichert sind, sind Hörgeräte zum Nulltarif fast vollständig gedeckt. Es muss lediglich ein kleiner Zusatzbetrag bezahlt werden.
Sie haben alle 5 Jahre Anrecht auf eine erneute Kostenübernahme beim Kauf von neuen Hörgeräten.


Habe ich Anspruch auf kostenlose Hörgeräte?
Wenn Sie alle Kriterien der IV erfüllen, werden die Kosten für die Hörgeräte vollständig gedeckt:
✔ Sie beziehen Altersrente
✔ Gesamthörverlust von 20%
✔ Ärztlichen Gutachten
Testen Sie kostenlose Hörgeräte unverbindlich
Zweifeln Sie am Einfluss, den ein kostenloses Hörgerät auf Ihr Leben haben kann?
Bei Amplifon können Sie es unverbindlich und bequem zu Hause testen.


Sie empfehlen uns weiter
Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
Wir werden uns in Kürze telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen


